BEDINGUNGEN FÜR DIE BEREITSTELLUNG EINER FOTOGRAFISCHEN DOKUMENTATION

Die Stadtgalerie Litomyšl stellt die Fotodokumentation von Sammlungsobjekten in digitaler Form kostenlos für wissenschaftliche Zwecke und Studienzwecke (Bachelor-, Diplom- oder Dissertationsarbeiten, wissenschaftliche Berufsstudien) sowie für Kataloge und Drucksachen im Zusammenhang mit Ausstellungen zur Verfügung, für die einige Werke aus der Sammlung der MGL ausgeliehen werden.

Zu Veröffentlichungszwecken (unabhängige Studien, Monographien) ist die Bereitstellung von Fotodokumentation gebührenpflichtig. Für die einmalige Nutzung eines Fotos zu diesen Zwecken ist eine Gebühr von 500 CZK zu entrichten. Wird die Fotodokumentation eines noch nicht professionell digitalisierten Werks zu Veröffentlichungszwecken angefordert, wird für die Digitalisierung ein zusätzlicher Betrag von 800 CZK berechnet. Die Gebühr wird per Rechnung oder in bar erhoben.

Die gesamte Fotodokumentation aus der MGL-Sammlung wird dem Antragsteller auf der Grundlage eines Lizenzvertrages zur Verfügung gestellt, in dem sich der Antragsteller verpflichtet, das Bildmaterial nur für den Zweck zu verwenden, für den es zur Verfügung gestellt wurde, und es nicht an Dritte weiterzugeben.

Die Reproduktionsfläche darf nicht ausgeschnitten werden, der reproduzierte Gegenstand darf nicht überdruckt oder anderweitig verändert werden.

Der Antragsteller ist stets verpflichtet, grundlegende Informationen über das Exponat (Name des Autors, Titel des Werks, Datum, ggf. Name des Fotografen) und die Information, dass das Werk aus der Sammlung der Stadtgalerie Litomyšl stammt, anzugeben.

Werke von lebenden Künstlern und von Künstlern, die noch nicht länger als 70 Jahre tot sind, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne die Zustimmung des Urhebers oder seiner Erben verwendet werden. Es liegt in der Verantwortung des Antragstellers, sich das Urheberrecht für die Reproduktion solcher Kunstwerke zu sichern.

Jede weitere Nutzung des Bildmaterials (zusätzliche Ausgaben usw.), die nicht in der ursprünglichen Anmeldung angegeben ist, setzt den Abschluss eines weiteren Lizenzvertrags voraus.